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Gehörlosenvereine und –verbände, ebenso auch Vereine / Verbände mit Schwerpunkt Gebärdensprache und Einzelpersonen können bei uns Mitglied im KOGEBA-Beirat werden.
Im KOGEBA-Beirat werden alle Vorschläge, Politische Themen aufgegriffen und weitere Schritte gemeinsam besprochen.
Taube Menschen in Bayern warten seit Jahrzehnten auf einen finanziellen Nachteilsausgleich in Form eines Gehörlosengeldes.
Trotz zahlreicher parlamentarischer Initiativen, Anhörungen, Petitionen und politischer Gespräche seit 1995 hat die Bayerische Staatsregierung bislang keine entsprechende Regelung beschlossen. Wir kritisieren dies als strukturelle Benachteiligung, da für andere Behinderungsgruppen – etwa beim Blindengeld – bereits Ausgleichsleistungen bestehen.
Wir fordern daher die Einführung eines Gehörlosengeldes, idealerweise in Höhe von 50 % des Blindengeldes, mindestens jedoch als ersten Schritt etwa 30 %.
Angesichts von rund 10.000 Betroffenen und der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen im März und April 2026 verlangen wir eine klare politische Entscheidung und die tatsächliche Umsetzung der Gleichstellung tauber Menschen in Bayern.
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